Trinkwasser
Wasserqualität
Bis zur Vollständigen Realisierung einer Trinkwasserversorgung sind oft viele Schritte notwendig. In der Planung, begleitend während der Bauphase und bei der Inbetriebnahme sind Maßnahmen rund um die Wasserqualität oft unumgänglich:
- Vor Ort Messungen von Chemischen Wasserparametern
- Bakteriologische und Chemische Trinkwasseranalysen
- Tracerversuche (Färbeversuch)
- Reinigung und Desinfektion nach Verunreinigungen
- Trinkwasserdesinfektion zur Notwasserversorgung
Wir arbeiten eng mit Geologen und den Mitarbeitern der Hydrologischen Untersuchungsstelle Salzburg zusammen um schnell und kompetent alle Fragestellungen zur Wasserqualität bearbeiten zu können.
Beratung und Planung
Eine Wasserversorgung muss zu jedem Zeitpunkt einwandfrei funktionieren. In unserer Gesellschaft reagieren die Menschen bereits auf kurze Ausfälle und kleine Probleme sofort und mit großer Verunsicherung. Einer eingehenden Betrachtung aller Faktoren sollte daher entsprechend viel Raum und Zeit eingeräumt werden. Wir helfen Ihnen bei diesem komplexen Prozess und sind stets bemüht alle Beteiligten in die zukünftige Lösung mit einzubinden. Unsere Leistungen für Sie umfassen:
- Datenerhebung
- Information der Wassernutzer
- Planung, Wasserrechtliche Bewilligung und Förderabwicklung
- Bauausführung
- Inbetriebnahme und Wartung
- Wasserrechtlichen Kollaudierung
Technische und Hygienische Überprüfung
Den hohen Qualitätsstandard in der Trinkwasserversorgung verdanken wir in Österreich auch einer entsprechend umfassenden Gesetzgebung. Die Trinkwasserverordnung regelt die Anforderungen an die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TWV). Trinkwasser ist immer im Zusammenhang mit der gesamten Wassergewinnungsanlage, der Wasserspeicherung und der Verteilung sowie dem Betrieb der Anlage zu sehen. Aus diesem Grund haben öffentliche Wasserversorger unter anderem die Verpflichtung Ihre Wasserversorgungsanlagen zusätzlich zur Eigenüberwachung längstens alle 5 Jahre einer Fremdüberwachung zu unterziehen. Wir können für Sie die Fremdüberwachung nach §134 Wasserrechtsgesetz durchführen und ein entsprechendes Gutachten für Sie erstellen. Gerne beraten wir Sie auch im Vorfeld zu Ihren Aufgaben und Pflichten als Wasserversorger.